Ein Schwerpunkt meiner Kanzlei liegt in der außergerichtlichen Beratung. Meine Mandanten in diesem Bereich sind überwiegend Freiberufler wie Ärzte und Architekten, für die ich u.a. zur Vertragsgestaltung und Überprüfung bestehender Verträge zur Verfügung stehe.
Ein weiterer Schwerpunkt ist die Beratung und Vertretung von Privatleuten, die ich vornehmlich auf dem Gebiet des Familien- und Erbrechts sowie in allen Vertragsangelegenheiten des täglichen Lebens betreue.
Grenzüberschreitend berate und begleite ich deutsche Staatsangehörige im französischen und englischen Insolvenzverfahren.
Auch Zwangsvollstreckungsverfahren mit internationalem Bezug werden von mir bearbeitet. Positive Ergebnisse habe ich auf dem Gebiet des Pfändungsschutzes für Selbständige und Freiberufler erzielt.
Zudem verfüge ich über jahrelange Erfahrungen in der Beratung und Vertretung nahöstlicher Staaten bzw. deren Missionen hinsichtlich vertragsrechtlicher und gerichtlicher Fragen in Deutschland, bei denen nicht zuletzt bilaterale Interessen harmonisiert und der wechselseitige Informationsfluss sichergestellt werden müssen.
Eine ausländische Nachrichtenagentur und deren inländische Niederlassung vertrete ich im deutschen Presse- und Urheberrecht außergerichtlich und gerichtlich.